Abschluss des Masterstudiums

Das Masterstudium Soziologie wird durch eine Masterarbeit und eine kommissionelle Masterprüfung abgeschlossen.

Definition der Masterarbeit laut Studienplan (§ 8)

  1. Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen aus dem Bereich Soziologie selbstständig sowie inhaltlich und methodisch nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten.
  2. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (vgl. UG 2002 § 81 Abs. 2).
  3. Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Masterstudium festgelegten Module zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.
  4. Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten (vgl. UG 2002 § 80 Abs. 2).
  5. Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsumfang von 30 ECTS und circa 25.000 bis 30.000 Wörter (d.h. 80-100 Seiten ohne Anhänge und Verzeichnisse).

Definition der kommissionellen Masterprüfung laut Studienplan (§ 14)

  1. Das Masterstudium Soziologie wird mit einer kommissionellen Masterprüfung im Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten abgeschlossen.
  2. Voraussetzung für die kommissionelle Masterprüfung ist der Nachweis der positiven Absolvierung aller vorgeschriebenen Prüfungen und der Masterarbeit.
  3. Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus 2 Prüfungen über Themenbereiche, die vom Kandidaten bzw. von der Kandidatin aus den Modulen des Curriculums vorgeschlagen werden.