Wo haben Sie die anzuerkennende Prüfungsleistung erworben?

Die erste wichtige Frage bei einer Anerkennung einer Prüfungsleistung ist, ob die Prüfung an der PLUS oder einer anderen Einrichtung abgelegt wurde.

Falls Sie die Prüfung an der PLUS abgelegt haben (interne Prüfungsleistung), ist der Prozess einfacher als wenn Sie die Prüfung an einer anderen Bildungseinrichtung abgelegt haben (externe Prüfungsleistung). Dabei spielt es für die Anerkennung externer Prüfungsleistungen zunächst keine Rolle, ob es sich um eine Universität oder (Fach-)Hochschule handelt oder ob die Einrichtung in Österreich ansässig ist oder im Ausland. Eine besondere Form stellt die Anerkennung von Praktika dar, mehr dazu finden Sie unter Anerkennung Praktikum.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Anerkennung einer externen Prüfungsleistung mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Anerkennung einer internen Prüfungsleistung. Planen Sie also entsprechend Zeit ein!

Wofür wollen Sie die Leistung anerkannt haben?

Es gibt zwei im Wesen sehr unterschiedliche Kategorien von Lehrveranstaltungen im Studienplan. Einerseits die Pflichtveranstaltungen und andererseits die freien Wahlfächer. Bei den Pflichtveranstaltungen handelt es sich um im Studienplan verzeichnete Veranstaltungen, die alle Studierenden absolvieren müssen. Bei den freien Wahlfächern haben Studierende die Möglichkeit das Studium relativ frei zu ergänzen.

Dementsprechend ist die Anerkennung von freien Wahlfächern oftmals leichter realisierbar als für Pflichtveranstaltungen. Für die Anerkennung als freie Wahlfächer ist oftmals keine inhaltliche Prüfung notwendig, während bei den Pflichtveranstaltungenn eine dezidierte inhaltliche Prüfung notwendig ist.

Insgesamt ergeben sich daraus vier wesentlich unterscheidbare Anerkennungsanträge: