Kommissionelle Prüfungen

Die kommissionelle Prüfung wird in § 3 Abs 15. des Studienrechts in der Satzung der PLUS wie folgt definiert:

Kommissionelle Prüfungen sind die Prüfungen, die von Prüfungssenaten abgehalten werden.

Prüfungssenate werden unter § 18 definiert und oftmals als Prüfungskommissionen bezeichnet. Sie bestehen im Regelfall aus drei prüfungsberechtigten Personen (Liste mit Prüfungsberechtigten). Ein Mitglied der Kommission übernimmt den Vorsitz. Vorsitzende von Prüfungskommissionen moderieren die Prüfung im Regelfall, sorgen für den geordneten Ablauf und überlassen die Prüfung den anderen beiden Mitgliedern.

Nach der Prüfung berät sich der Prüfungssenat bzw. die -kommission unter Ausschluß der Öffentlichkeit zur Benotung der Leistung. Der Prüfungssenat strebt eine Einigung auf eine Note an, sollte dies nicht möglich sein, wird das einfache arithmetische Mittel aus den Einzelnoten der Prüfungssenatsmitglieder ganzzahlig gerundet (§ 18 Abs. 4 Studienrecht Satzung PLUS)

Es lassen sich im Wesentlichen drei Arten von kommissionellen Prüfungen unterscheiden:

  1. Die Bachelorprüfung ist laut Curriculum eine kommissionelle Prüfung, die aus einer Präsentation der Bachelorarbeit mit anschließender Diskussion zum Themenfeld der Bachelorarbeit besteht (vgl. § 13 Abs 3 Curriculum BA Soziologie).
    Die gesamte Prüfung dauert ungefähr 30 Minuten, wobei 15 Minuten für die Präsentation und 15 Minuten für Fragen der beiden Prüfer:innen vorgesehen sind.

  2. Die Masterprüfung ist laut Curriculum eine kommissionelle Prüfung, die aus zwei Teilprüfungen besteht. Die Kandidatin bzw. der Kandidat kann für jede Teilprüfung ein Themenbereich aus den Modulen des Curriculums vorschlagen (vgl. § 14 Abs. 3 Curriculum MA Soziologie).
    Die Masterprüfung dauert insgesamt 40 Minuten, wobei jede Teilprüfung auf 20 Minuten angelegt ist. Im Regelfall fokussieren die Prüfer:innen jeweils auf eines der beiden Themenbereiche, allerdings können beide Prüfer:innen zu beiden Themenbereichen Fragen stellen.
    Besprechen Sie die Themenbereiche mit beiden Prüfer:innen vor der Prüfung in einem Sprechstundentermin!

  3. Die kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung stellt einerseits die dritte und letzte Wiederholungsprüfung einer Lehrveranstaltung dar und andererseits können unter gewissen Rahmenbedingungen (basierend auf einer individuelle Einzelfallprüfung) kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfungen andere Prüfungsformate ersetzen.
    Für die Wiederholungsprüfungen gilt, dass Studierende zu jeder Lehrveranstaltungsprüfung in Summe maximal viermal antreten dürfen. Der vierte Prüfungsversuch ist nach dreimaliger negativer beurteilter Prüfung kommissionell abzuhalten (§ 21 Studienrecht Satzung der PLUS).
    In kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfungen werden die Inhalte der Lehrveranstaltung von beiden Prüfer:innen abgeprüft, wobei eine Prüferin bzw. ein Prüfer die Lehrveranstaltung geleitet hat. Besprechen Sie die Inhalte der kommissionellen Prüfung nochmals und rechtzeitig vor der Prüfung mit den Prüfer:innen!